Ist baubewilligungsfrei !

Ab­grabungen oder Auf­schüt­tungen von ge­ringem Aus­mass be­nötigen keine Bau­bewilli­gung. Sie ha­ben kein Gesuch zu stel­len und Sie müs­sen Ihr Vor­haben der zu­ständi­gen Be­willi­gungs­behörde nicht mel­den.

Be­achten Sie, dass Ihr Vor­haben trotz­dem die Bestim­mungen des Bau­rechts ein­zu­halten hat.

Im Zweifels­fall infor­mieren Sie sich beim zu­ständi­gen Ansprech­partner.