Art. 13 ZWG Erstellung neuer Wohnungen (mit Nutzungsbeschränkung) > Änderung Nutzungsbeschränkung |
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Die Änderungen folgender Nutzungsbeschränkungen bedürfen einer Baubewilligung: a. Wechsel der Nutzung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a in die Nutzung als touristisch bewirtschaftete Wohnung; b. Wechsel der Nutzung innerhalb der Nutzungskategorien nach Artikel 7 Absatz 2. |