§ 75 VPBG Gemeindlicher Einfacher Bebauungsplan > Beurteilung nach altem Recht |
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So lange Sondernutzungspläne, insbesondere Bebauungspläne, nicht an die Baubegriffe und Messweisen der IVHB sowie die neuen kommunalen Bauordnungen angepasst sind, sind die zulässigen Bauten und Nutzungen des Sondernutzungsplans nach bisherigem Recht zu beurteilen. |