§ 27 VPBG Baubereich |
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1 Der Baubereich umfasst den bebaubaren Bereich, der abweichend von Abstandsvorschriften und Baulinien in einem Nutzungsplanverfahren festgelegt wird. 2 Vorspringende Gebäudeteile dürfen höchstens 1.50 m in den Baulinienraum hinein- oder über den Baubereich hinausragen. |
> Bebaubarer Bereich, 7.4 IVHB |