Art. 3 GebO Bewilligungsgebühren > Grundkosten |
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1 Die Gebühr wird nach effektivem Aufwand verrechnet. Der Aufwand wird in einem Rapport festgehalten. 2 Die Ansätze richten sich nach den Vorgaben des KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) und werden jährlich neu angepasst: Zeitmitteltarif (auf Basis von Honorar-Kategorie D): CHF 133.--/Std. Die Arbeiten umfassen insbesondere folgende Arbeiten: - Prüfen von Gesuchen; - Ausfertigen von Einsprache- und Beschwerdeentscheiden; - Baukontrollen; - Sekretariatsarbeiten wie z.B. Erfassen und Publikation der Gesuche etc. 3 Für kleinere Bauvorhaben, wie z.B. Bauanzeigen, Bauanfragen und dergleichen, bei denen der Verwaltungsaufwand weniger als zwei Stunden beträgt, wird keine Gebühr erhoben. |