Art. 3 GebO
Bewilligungsgebühren > Grundkosten
1 Die Gebühr wird nach effek­tivem Aufwand ver­rechnet. Der Aufwand wird in einem Rapport festge­halten.

2 Die An­sätze richten sich nach den Vorgaben des KBOB (Koor­dinations­konferenz der Bau- und Liegen­schafts­organe der öffent­lichen Bau­herren) und werden jähr­lich neu ange­passt:

Zeit­mittel­tarif (auf Basis von Honorar-Kategorie D): CHF 133.--/Std.

Die Arbeiten umfassen insbesondere folgende Arbeiten:

- Prüfen von Gesuchen;
- Aus­fertigen von Einsprache- und Beschwerde­entscheiden;
- Bau­kontrollen;
- Sekretariats­arbeiten wie z.B. Erfassen und Publikation der Gesuche etc.

3 Für kleinere Bau­vorhaben, wie z.B. Bau­anzeigen, Bau­anfragen und der­gleichen, bei denen der Ver­waltungs­aufwand weniger als zwei Stunden be­trägt, wird keine Gebühr er­hoben.