Bebauungsplan­vorschriften > Bau­bereich C5 > Retention
23.1 Re­gen­was­ser ist im Gel­tungs­be­reich zu ver­si­ckern oder in den Bach zu lei­ten. Der Um­gang (Ver­si­ckerung und Rück­hal­tung) mit Re­gen­was­ser ist im Bau­be­wil­li­gungs­ver­fah­ren nach­zu­wei­sen.