Bebauungsplanvorschriften > Baubereich C5 > Energie und Beleuchtung |
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22.1 Der Wärmebedarf der Gebäude erfüllt mindestens den Zielwert entsprechend SIA380/1 (Ausgabe 2016). 22.2 Der Energiebedarf von Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung ist CO2-neutral abzudecken. Als Wärmequelle werden Erdsonden eingesetzt. 22.3 Für die Bauten ist mit Photovoltaikanlagen bis maximal Gesamtbelegung des Daches eine Eigenstromerzeugung von mindestens 10 W Leistung pro m2 Energiebezugsfläche zu realisieren. 22.4 Für die Elektromobilität sind die Minimalanforderungen der SIA 2060 einzuhalten sowie ein Lastenmanagement einzubauen. 22.5 Lichtverschmutzung ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren. |