Art. 43 LSV
Lärmschutz > Empfindlichkeitsstufen
1 In Nutzungs­zonen nach Artikel 14 ff. des Raum­planungs­gesetzes vom 22. Juni 1979 gelten folgende Empfindlich­keits­stufen:

a. die Empfindlich­keits­stufe I in Zonen mit einem er­höhten Lärm­schutz­bedürfnis, nament­lich in Erholungs­zonen;

b. die Empfindlich­keits­stufe II in Zonen, in denen keine störenden Betriebe zuge­lassen sind, nament­lich in Wohn­zonen sowie Zonen für öffent­liche Bauten und Anlagen;

c. die Empfindlich­keits­stufe III in Zonen, in denen mässig störende Betriebe zuge­lassen sind, nament­lich in Wohn- und Gewerbe­zonen (Misch­zonen) sowie Land­wirtschafts­zonen;

d. die Empfindlich­keits­stufe IV in Zonen, in denen stark störende Betriebe zuge­lassen sind, nament­lich in Industrie­zonen.

2 Teilen von Nutzungs­zonen der Empfindlich­keits­stufe I oder II kann die nächst höhere Stufe zuge­ordnet werden, wenn sie mit Lärm vor­be­lastet sind.