§ 45 BO
Bauordnung > Inkrafttreten
1 Der Ge­mein­de­rat be­stimmt das In­kraft­tre­ten der Bau­ord­nung und des Zo­nen­pla­nes.

2 Nach Ab­lauf der Be­schwer­de­frist tritt die Bau­ord­nung auf den 24. Au­gust 2005 in Kraft.