§ 21b BO Arbeitszone AD |
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1 In der im Zonenplan gekennzeichneten Fläche in Bösch sind nur Abstellplätze für Motorfahrzeuge für die angrenzende Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit (UeFr) zulässig. Hochbauten sind nicht zulässig. 2 In der im Zonenplan gekennzeichneten Fläche in Bösch dürfen maximal 160 ständige Arbeitsplätze sein. Diese Einschränkungen gelten so lange, wie dort eine störfallrelevante Anlage Einfluss auf dieses Gebiet nimmt (Zustand 25. Juni 2012). |