Art. 62 BauR
Übergangsbestimmungen
Die im Zonen­plan Schindel­legi als Zone für De­ponie- und Ab­bau­zwecke fest­ge­legte Fläche des Kies­werkes der Firma Minder und Söhne gilt als Erst­nutzung und wird mit der Ein­familien­haus­zone (E2) über­lagert, welche die Folge­nutzung dar­stellt. Nach Ab­schluss der Deponie­arbeiten und der flächen­decken­den Rekulti­vierung (End­gestaltung) kann der Ge­meinde­rat die Folge­nutzung in Kraft setzen und gleich­zeitig die Erst­nutzung auf­heben. Ein etappen­weiser Über­gang ist mög­lich, wenn die dazu er­forderli­chen Vor­aus­setzun­gen [Ver­legung Kies- und Beton­werk, Fest­setzung defini­tive Gelände­model­lierung, Ein­haltung Be­lastungs­grenz­werte (Planungs­werte) und Er­schlies­sung] er­füllt sind.

Übergangsbestimmungen, § 94 PBG