§ 12 RSW Plätze |
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1 Plätze dienen primär als Aufenthalts- und Begegnungsräume und sind entsprechend ihrer Funktion im Mischverkehr auszubilden. 2 Abstellplätze für Fahrzeuge sind gestalterisch besonders sorgfältig in die Umgebung oder in die Platzgestaltung zu integrieren. |