§ 12 RSW
Plätze
1 Plätze dienen primär als Aufenthalts- und Begegnungsräume und sind entsprechend ihrer Funktion im Mischverkehr auszubilden.

2 Abstellplätze für Fahrzeuge sind gestalterisch besonders sorgfältig in die Umgebung oder in die Platzgestaltung zu integrieren.