§ 18 PPR Parkplatzreglement: Inkrafttreten, Aufhebung bisheriger Erlasse |
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1 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft und ersetzt dasjenige vom 11. November 1991. Gleichzeitig werden alle dem Reglement widersprechenden Erlasse aufgehoben. 2 Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements vom Gemeinderat noch nicht erledigten Baugesuche für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Nutzungsänderungen unterstehen den neuen Vorschriften. |