§ 18 PPR
Parkplatzreglement: Inkraft­treten, Auf­hebung bis­heriger Erlasse
1 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft und ersetzt dasjenige vom 11. November 1991. Gleichzeitig werden alle dem Reglement widersprechenden Erlasse aufgehoben.

2 Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements vom Gemeinderat noch nicht erledigten Baugesuche für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Nutzungsänderungen unterstehen den neuen Vorschriften.