§ 40 BO
Anrechenbare Geschossfläche Dachgeschoss
Bei Räumen mit abgeschrägter Decke, deren Fläche bei der Berechnung der Ausnützungs-
ziffer anrechenbar ist, zählen nur Raumteile mit einer lichten Höhe von minimal 1.50 m zur Geschossfläche.