§ 7 ER
Energiereglement: Inkrafttreten, Übergangs­bestimmung und Aufhebung bisherigen Rechts
1 Dieses Reglement tritt nach der Genehmi­gung durch die Baudirektion des Kantons Zug am 1. Januar 2006 in Kraft.

2 Projekte die vor dem 30. Juni 2005 einge­reicht wurden, werden nach altem Recht, sol­che die danach eingereicht werden, nach neuem Recht beurteilt.

3 Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements wird das Reglement zur Förderung umweltverträg­licher Energienutzung vom 26. Juni 2000 auf­gehoben.