§ 7 ER Energiereglement: Inkrafttreten, Übergangsbestimmung und Aufhebung bisherigen Rechts |
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1 Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zug am 1. Januar 2006 in Kraft. 2 Projekte die vor dem 30. Juni 2005 eingereicht wurden, werden nach altem Recht, solche die danach eingereicht werden, nach neuem Recht beurteilt. 3 Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements wird das Reglement zur Förderung umweltverträglicher Energienutzung vom 26. Juni 2000 aufgehoben. |