§ 42 BO
Grenz­abstand > bei Zonen­grenzen
Lie­gen Zo­nen­gren­zen nicht auf ei­ner Par­zel­len­gren­ze, sind die Grenz­ab­stän­de auch ge­gen­über der Zo­nen­gren­ze OeI und den Nicht­bau­zo­nen ein­zu­hal­ten.