Art. 4 WaVNicht als Rodung gilt:
a. die Beanspruchung von Waldboden für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und Kleinanlagen;
b. die Zuweisung von Wald in eine Schutzzone nach Artikel 17 RPG sofern das Schutzziel mit der Walderhaltung in Einklang steht.