Art. 42a RPV1 Im Rahmen von Artikel 24d Absätze 1 und 3 RPG sind Erweiterungen zulässig, welche für eine zeitgemässe Wohnnutzung unumgänglich sind.
2 (aufgehoben).
3 Der Wiederaufbau kann nach Zerstörung durch höhere Gewalt zugelassen werden.