Abstract RPGNach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten als Bauten und Anlagen im Sinne des RPG jene künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Einrichtungen, die in bestimmter fester Beziehung zum Erdboden stehen und die Nutzungsordnung zu beeinflussen vermögen, weil sie entweder den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. Dazu gehören auch Fahrnisbauten, welche über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden. Bauten und Anlagen ist daher ein bundesrechtlicher Begriff und gemäss dieser Definition im Kanton Schwyz anzuwenden.