Art. 33 LSV1 Aussenbauteile grenzen einen Raum gegen aussen ab (beispielsweise Fenster, Aussentüren, Aussenwände, Dächer).
2 Trennbauteile grenzen Räume verschiedener Nutzungseinheiten wie beispielsweise Wohnungen gegeneinander ab (beispielsweise Innenwände, Decken, Türen).
3 Haustechnische Anlagen sind mit einem Gebäude fest verbundene Anlagen wie Heizungs-, Lüftungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, Aufzüge oder Waschmaschinen.