§ 12 StraV Projektgenehmigung > Einsprachen |
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1 Projekte nach § 16 Abs. 1 des Strassengesetzes werden auf der Kanzlei der betroffenen Gemeinden während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. 2 Innerhalb der Auflagefrist kann für Hauptstrassen beim Baudepartement, für Bezirksstrassen beim Bezirksrat und für Gemeindestrassen beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. 3 Die Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss mit einem Antrag, einer Begründung und der Unterschrift versehen sein. |