§ 12 StraV
Projektgenehmigung > Einsprachen
1 Projekte nach § 16 Abs. 1 des Strassengesetzes werden auf der Kanzlei der betroffenen Gemeinden während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.

2 Innerhalb der Auflagefrist kann für Hauptstrassen beim Baudepartement, für Bezirksstrassen beim Bezirksrat und für Gemeindestrassen beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

3 Die Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss mit einem Antrag, einer Begründung und der Unterschrift versehen sein.