§ 16 StraG Projektgenehmigung > Auflage |
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1 Auflagepflichtig sind Projekte für den Neubau, den Ausbau oder den Wiederaufbau einer Strassenanlage oder Teilen davon. 2 Das Verfahren nach den §§ 78 und 79 PBG gilt sinngemäss. |
Auflage, § 12 StraV |