§ 16 StraG
Projektgenehmigung > Auflage
1 Auflagepflichtig sind Projekte für den Neubau, den Ausbau oder den Wiederaufbau einer Strassenanlage oder Teilen davon.

2 Das Verfahren nach den §§ 78 und 79 PBG gilt sinngemäss.

Auflage, § 12 StraV