Art. 2 StrR Strassenreglement > Geltungsbereich |
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1 Das Strassenreglement gilt für das ganze Gemeindegebiet. 2 Bestehende Strassen und Wege, die dem Reglement nicht entsprechen, sind weiterhin zulässig, solange sie den Bedürfnissen genügen. Beim Ausbau sind die geltenden Vorschriften einzuhalten. |