Das ordentliche Verfahren

§ 44 VVzPBG
Ordent­liches Ver­fahren > Techni­sche Bewilligung

1 Technische Bewilligungen (§ 81 Abs. 3 PBG) sind er­gänzende Konkreti­sierungen der Bau­bewilligung, welche Erschliessung, Lage, Dimension und Erscheinungs­bild eines Bau­vorhabens nicht ver­ändern.

2 In der Bau­bewilligung ist fest­zu­stellen, welche techni­schen Bewilligungen für die Bau­frei­gabe vorbe­halten bleiben.

3 Die techni­schen Bewilligungen werden der Gemeinde durch die Bau­gesuchs­zentrale zur Eröffnung an die Gesuch­steller und zur Bau­frei­gabe zuge­stellt.

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