Baubewilligungspflichtig !

Ihr Vor­haben ist ge­stützt auf § 75 PBG bau­bewilligungs­pflichtig.

Nach gel­tender Praxis wird die Be­willigung im Melde­verfahren er­teilt.

Sind zu­sätzlich zu die­sem Vor­haben weitere Bau- oder Anlagen­teile zu be­willigen, be­stimmt die zu­ständige Behörde das Ver­fahren nach einer Gesamt­betrachtung des kon­kreten Einzel­falls. Kontak­tieren Sie in die­sem Fall die An­sprech­partner des gemeind­lichen Bau­amtes.

Für die Be­willigung ist die Bau­kommis­sion zu­ständig. Rei­chen Sie Ihre Meldung beim gemeind­lichen Bau­amt ein.