Ihr Vorhaben ist gestützt auf § 75 PBG baubewilligungspflichtig.
Nach geltender Praxis wird die Bewilligung im Meldeverfahren erteilt.
Sind zusätzlich zu diesem Vorhaben weitere Bau- oder Anlagenteile zu bewilligen, bestimmt die zuständige Behörde das Verfahren nach einer Gesamtbetrachtung des konkreten Einzelfalls. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Ansprechpartner des gemeindlichen Bauamtes.
Für die Bewilligung ist die Baukommission zuständig. Reichen Sie Ihre Meldung beim gemeindlichen Bauamt ein.