Ihr Vorhaben benötigt keine Baubewilligung. Sie haben für Ihr Vorhaben kein Gesuch zu stellen und Sie müssen es dem gemeindlichen Bauamt nicht melden.
Beachten Sie, dass Ihr Vorhaben trotzdem die Bestimmungen des Baurechts einzuhalten hat.
Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei den Ansprechpartnern des gemeindlichen Bauamtes.