§ 23 VVzGSchG
Abgeltungen > Auszahlung
1 Für die Aus­zahlung der Kantons­beiträge sind dem Amt für Umwelt­schutz einzu­reichen:

a) das Auszahlungs­gesuch;

b) die Abnahme­protokolle und Ausführungs­pläne der Anlage bzw. die gene­rellen Pla­nungen;

c) für abwasser­technische Sanie­rungen aus­serhalb des Bau­gebietes die Beitrags­zusicher­ung der Gemeinde (§ 36 Abs. 2 EGzGSchG).

2 Die Aus­zahlung der Kantons­beiträge er­folgt nach den verfüg­baren Voranschlags­krediten. So­fern sich Arbeiten über längere Zeit er­strecken, kann das Amt für Umwelt­schutz Teil­zahlungen ge­währen.