§ 21 VVzGSchG
Vorzeitiger Baubeginn > Beitragsverfall
1 Wird ein Vor­haben vor der Zu­sicherung des Kantons­beitrages in Angriff genom­men, so ver­fällt der Beitrags­anspruch.

2 Das Umwelt­departement kann auf begrün­detes Gesuch hin einen vor­zeiti­gen Arbeits­beginn bewil­ligen (§ 37 Abs. 2 EGzGSchG).