§ 20 VVzGSchG
Abgeltungen > Gesuch
1 Gesuche um eine Beitrags­zusicherung sind dem Amt für Umwelt­schutz einzu­reichen. Dem Gesuch sind alle für die Über­prüfung not­wendi­gen Unter­lagen beizu­legen (Projekt­pläne, tech­ni­scher Bericht, Kosten­vor­anschlag, hydrauli­sche und weitere erforder­liche Berech­nungen). Vor wesent­lichen Änder­ungen ist die Zustim­mung der zuständi­gen Behörde einzu­holen.

2 Beitrags­gesuche sind durch den Gemeinde­rat oder den Verbands­vorstand zu stellen. Das Amt für Umwelt­schutz leitet Gesuche für Bundes­abgel­tungen an das zu­ständige Bundes­amt weiter und sorgt für die Vermit­tlung der Abgel­tungen.

3 Über kanto­nale Zusicher­ungen ent­scheidet:

a) das Amt für Umwelt­schutz bis Fr. 80'000.--;
b) das Umwelt­departement bis Fr. 200'000.--;
c) der Regierungs­rat ab Fr. 200'000.-- .