§ 19 VVzGSchG
Abgeltungen > gemäss § 36 EGzGSchG Abs. 3
1 Kantons­beiträge werden ge­währt, wenn die gene­relle Planung den eid­genös­sischen und kanto­nalen Vorgaben ent­spricht, einen sachge­mässen Gewässer­schutz gewähr­leistet und dem Stand der Technik ent­spricht.

2 Gestützt auf den Kosten­voranschlag für die Vor­bereitungs­arbeiten und die Planungs­studien werden die Kantons­beiträge pauschal festge­setzt.