§ 18 VVzGSchG
Abgeltungen > gemäss § 36 EGzGSchG Abs. 2
1 Die Kantons­beiträge für abwasser­techni­sche Sanie­rungen werden für die Projektierungs- und Bau­kosten zuge­sichert, welche pro ange­schlos­senem Einwohner­gleich­wert über Fr. 6 000.-- liegen.

2 Bei gewerb­lichen Betrieben wie Restaurants, Hotels usw. werden Bei­träge für die Projek­tierungs- und Bau­kosten zuge­sichert, welche höher als 10% des Verkehrs­werts der Ge­bäude­schatzung der Gesamt­anlage sind.

3 Der Gemeinde­rat ent­scheidet nach Mass­gabe des kommu­nalen Abwasser­reglements innert eines Jahres nach der Beitrags­zusicherung des Kantons über den Bei­trag der Gemeinde.