§ 13 VVzGSchG
Aufsicht über die Abwasseranlagen > Überwachung
1 Die Gemeinde kontrol­liert perio­disch den Zu­stand der Gewäs­ser sowie der Ab­wasser­anlagen im be­siedel­ten Gebiet. Sie prüft da­bei insbe­sondere alle Ein­leitungen in die Gewäs­ser sowie all­fällige Fehl­anschlüs­se.

2 Bei drohenden oder be­reits einge­tretenen Ver­schmutzun­gen oder Schäden unter­nimmt sie die ent­sprechen­den organi­satori­schen und bau­lichen Gegen­mass­nahmen.

3 Ver­schmutzun­gen sowie Gegen­mass­nahmen sind dem Amt für Umwelt­schutz sowie der Umwelt­schutz- und See­polizei zu melden.