§ 89 PBG
Bewilligungsgebühren > Gebührenordnung
1 Die Bewilligungs­behörde er­hebt für die Be­hand­lung von Bau- und Vor­entscheid­gesuchen Ge­bühren nach der Gebühren­ordnung für die Ver­waltung und die Rechts­pflege im Kanton Schwyz.

2 Die Gemeinden kön­nen ab­weichende Ge­bühren­ordnungen erlas­sen.