Sonderbauvorschriften für verdichtete Siedlungsformen in Adliswil

Art. 5 SBVDie Er­schlies­sung hat mög­lichst flä­chen­spa­rend zu er­fol­gen. Die er­for­der­li­chen Mo­tor­fahr­zeug­ab­stell­plät­ze sind mehr­heit­lich über­deckt oder un­ter­ir­disch zu­sam­men­zu­fas­sen.

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