Art. 11 FAPV1 Abstellplätze sind verkehrsgerecht anzulegen. Sie haben sich gut ins Siedlungsbild einzuordnen. Die Baubehörde kann die Bepflanzung mit Büschen, Hecken und hochstämmigen Bäumen verlangen.
2 Die Parkplatzfelder sind nach Möglichkeit mit einem wasserdurchlässigen Belag (beispielsweise Rasengittersteine, Mergel) zu versehen.