Art. 4 FAPV1 Die Zahl der Abstellplätze wird nach Benützerkatgorien der Parkplätze aufgrund der Nutzungsart der Bauten und Anlagen ermittelt. Bruchteile von 0.50 und mehr werden dabei aufgerundet.
2 Der Normbedarf wird aufgrund der folgenden spezifischen Bedarfswerte für Personenwagen-Abstellplätze ermittelt:
1 Personenwagen-Abstellplatz pro Einfamilienhaus.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro Wohnung mit Grundflächen < 80 m2 anrechenbare Geschossfläche für Bewohner. Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 4 Wohnungen für Besucher.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 80 m2 anrechenbare Geschossfläche bei Wohnungen mit Grundflächen > 80 m2 anrechenbare Geschossfläche für Bewohner. Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 4 Wohnungen für Besucher.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 150 m2 anrechenbare Geschossfläche für Beschäftigte von Verkaufsgeschäften mit Lebensmitteln. Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 12 m2 Nettoverkaufsfläche, jedoch mindestens 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 20 m2 anrechenbare Geschossfläche, für Kunden.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 100 m2 anrechenbare Geschossfläche für Beschäftigte von Verkaufsgeschäften ohne Lebensmittel. Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 60 m2 anrechenbare Geschossfläche für Kunden.
Personenwagen-Abstellplätze für Ausstellungsräume werden aufgrund der SNV-Norm bestimmt.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 40 Sitzplätze für Beschäftigte von Restaurants und Cafés. Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 6 Sitzplätze für Kunden.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 10 Sitzplätze für Besucher von Konferenzräumen und Sälen in Gastbetrieben.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 7 Zimmer für Beschäftigte von Hotels. Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 2 Zimmer für Kunden.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 100 m2 anrechenbare Geschossfläche für Beschäftigte von publikumsintensiven Dienstleistungsbetrieben (beispielsweise Schalterbetriebe). Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 60 m2 anrechenbare Geschossfläche für Kunden.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 60 m2 anrechenbare Geschossfläche für Beschäftigte von publikumsorientierten Dienstleistungsbetrieben (beispielsweise Praxen, Coiffeur, Reisebüros). Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 100 m2 anrechenbare Geschossfläche für Kunden.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 60 m2 anrechenbare Geschossfläche für Beschäftigte von nicht publikumsorientierten Dienstleistungsbetrieben (beispielsweise kaufmännische Betriebe, Handel, Verwaltungen). Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 400 m2 anrechenbare Geschossfläche für Kunden.
1 Personenwagen-Abstellplatz pro 150 m2 anrechenbare Geschossfläche für Beschäftigte von Fabrikationsbetrieben. Zusätzlich 1 Personenwagen-Abstellplatz pro 300 m2 anrechenbare Geschossfläche für Kunden.
Personenwagen-Abstellplätze für Kinos, Kultstätten, Saalbauten, Schulen, Krankenhäusern, Sportanlagen, Alters- und Pflegeheimen, Alterssiedlungen und ähnlichem werden aufgrund der SNV-Norm bestimmt.