Art. 36 BZO1 Arealüberbauungen sind in der Wohnzone W3 zulässig.
2 Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2. Bei bestehenden Überbauungen ist das als Einheit gestaltete Areal vollumfänglich einzubeziehen.
3 Es ist ein zusätzliches Vollgeschoss und eine um 1.50 m grössere Gebäudehöhe zulässig.
4 Ergänzungs-, Ersatz- und wesentliche Umbauten bestehender Arealüberbauungen sind zulässig, sofern sie nach einheitlichen Gestaltungsgrundsätzen erfolgen und den erhöhten Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss PBG genügen. Kleinere Ausbauten innerhalb des bestehenden Volumens, geringfügige Volumenerweiterungen zugunsten der Wohnqualität (beispielsweise für Gemeinschaftseinrichtungen) und energetischer Verbesserungen sind auch im üblichen Baubewilligungsverfahren zulässig.