Art. 5 BZO1 Die ursprüngliche Vielfalt und Kleinmassstäblichkeit der Umgebungsgestaltung sind zu erhalten beziehungsweise zu ergänzen. Strassenraum und Plätze mit zugehörigen Vorgärten und Brunnenanlagen bilden Bestandteil des Ortsbildes. Sie sind so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird.
2 Abstellplätze und Zufahrten zu Garagen sind unter Wahrung der Verkehrssicherheit so anzulegen und zu gestalten, dass sie die für das Ortsbild wesentlichen Aussenräume nicht beeinträchtigen.