Art. 3 BZO1 Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen gilt der Zonenplan Massstab 1:5'000. Wo die Zonengrenzen nicht der Parzellenfläche folgen, sind die Koordinaten im Anhang massgebend. Die mit der Bauordnung abgegebenen, verkleinerten Zonenpläne sind nicht rechtsverbindlich.
2 Für die Kernzonen Kronenstrasse und Ober-Leimbach gelten die Kernzonenpläne Massstab 1:500, für die Wald- und Gewässerabstandslinien der Ergänzungsplan im Massstab 1:5'000 mit Koordinatenverzeichnis.