Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Kernzone Ober-Leimbach dürfen Hauptgebäude eine Überbauungsziffer von 20%, Hauptgebäude und besondere Gebäude zusammen eine solche von 25% nicht überschreiten (Artikel 19 BZO).
In der Erholungszone S dürfen Gebäude eine Überbauungsziffer von 10% nicht überschreiten (Artikel 35 BZO).