Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Quartiererhaltungszone Büni dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 3.00 m nicht überschreiten (Artikel 24 BZO).
In der Quartiererhaltungszone Grund dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 5.00 m nicht überschreiten (Artikel 24 BZO).
In der Zentrumszone ZW dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 4.00 m nicht überschreiten (Artikel 25 BZO).
In der Zentrumszone ZO dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 4.00 m nicht überschreiten (Artikel 25 BZO).
In der Zentrumszone ZQ dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 4.00 m nicht überschreiten (Artikel 25 BZO).
In der Wohnzone W2 dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 4.00 m nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In der Wohnzone W3 dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 3.00 m nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In der Wohnzone W4 dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 3.00 m nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In der Wohnzone WG dürfen Gebäude eine Firsthöhe von 4.00 m nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In den übrigen Zonen gilt § 281 PBG.