Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Gewerbezone G1 ist eine Freiflächenziffer von mindestens 15% einzuhalten (Artikel 31 BZO).
In der Gewerbezone G2 ist eine Freiflächenziffer von mindestens 15% einzuhalten (Artikel 31 BZO).
In der Gewerbezone G3 ist eine Freiflächenziffer von mindestens 15% einzuhalten (Artikel 31 BZO).