Abstract BZOIn der Gewerbezone G1 dürfen Gebäude eine Baumassenziffer von 3.00 nicht überschreiten. Für Bürogebäude gilt eine Ausnützungsziffer (Artikel 31 BZO).
In der Gewerbezone G2 dürfen Gebäude eine Baumassenziffer von 4.50 nicht überschreiten. Für Bürogebäude gilt eine Ausnützungsziffer (Artikel 31 BZO).
In der Gewerbezone G3 dürfen Gebäude eine Baumassenziffer von 6.00 nicht überschreiten. Für Bürogebäude gilt eine Ausnützungsziffer (Artikel 31 BZO).