Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Zentrumszone ZW dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 110% nicht überschreiten (Artikel 25 BZO).
In der Zentrumszone ZO dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 85% nicht überschreiten (Artikel 25 BZO).
In der Zentrumszone ZQ dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 100% nicht überschreiten (Artikel 25 BZO).
In der Wohnzone W2 dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 30% nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In der Wohnzone W3 dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 50% nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In der Wohnzone W4 dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 70% nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In der Wohnzone WG dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 70% nicht überschreiten (Artikel 28 BZO).
In der Gewerbezone G1 dürfen Bürogebäude eine Ausnützungsziffer von 80% nicht überschreiten (Artikel 31 BZO).
In der Gewerbezone G2 dürfen Bürogebäude eine Ausnützungsziffer von 100% nicht überschreiten (Artikel 31 BZO).
In der Gewerbezone G3 dürfen Bürogebäude eine Ausnützungsziffer von 120% nicht überschreiten (Artikel 31 BZO).